DJ Bookingvertrag
Zwischen DJ-Service-24 im Vertrag AG und Dir, Du wirst AN genannt.
§1 |
DJ-Service-24 vermittelt dem AN Hochzeiten, Firmenfeste, Geburtstage, usw. und schließt lediglich Verträge zwischen den Kunden und dem AN. | |
§2 |
DJ-Service-24 schickt dem AN nach telefonischer Absprache seine Aufträge per Fax / E-Mail. Der AN verpflichtet sich diese innerhalb von 72 Stunden per Mail an info@dj-service-24.de zu bestätigen. Sollte dies nicht geschehen, kann der AG den zu vermittelten Auftrag an einen anderen AN vermitteln. | |
§3 |
Der AN verpflichtet sich die von ihm angenommenen Termine pünktlich und fristgerecht auszuführen. Im Falle einer größeren Verspätung hat der AN unverzüglich den AG und den Kunden zu informieren. | |
§4 |
DJ-Service-24 stellt dem AN Werbeutensilien (Flyer, Banner, Stifte, etc.) zur Verfügung, die dieser am Veranstaltungsort auszulegen hat! Er wirbt ausschließlich für DJ-Service-24. Eventuell angebrachte Werbung am Equipment sind zu verdecken bzw. zu überkleben. Bei Zuwiderhandlung fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000,00 €uro an. | |
§5 |
Dem AN ist es untersagt Eigenwerbung, egal für was auch immer, auf den vermittelten Events zu machen. |
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§6 |
Der AN erscheint immer in angemessener sauberer und ordentlicher Kleidung zum Gig (Optimal im Anzug). | |
§7 |
DJ-Service-24 akquiriert selbstständig Gigs und vermittelt diese gegen eine Vermittlungspauschale von 8 %. Diese wird von der vom AN im System hinterlegten Bruttogage berechnet. DJ-Service-24 erhält zudem eine weitere Provision von dem Kunden für die Vermittlung die der AN ebenfalls an DJ-Service-24 weiterleitet. DJ-Service-24 stellt dem AN eine Rechnung die dieser innerhalb einer Woche zu begleichen hat. Sollte der AN von DJ-Service-24 eine Mahnung erhalten, wird er bis auf weiteres nicht mehr vermittelt. |
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§8 | Der AN bekommt seine Gage am Abend bar vom Veranstalter (Ausnahmen vorbehalten) | |
§9 | Der AN zahlt die Vermittlungspauschale innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung an den AG. | |
§10 |
Dem AN ist bekannt, dass er seine Gage bei der Jahreseinkommensteuererklärung angeben und diese ggf. versteuern muss. | |
§11 |
Dem AN ist bekannt, dass er nicht der einzige AN ist. |
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§12 |
Wird der AN an eine Privatperson, Firma oder eine Discothek / Bar vermittelt, verpflichtet sich der AN entstehende Folge-Aufträge ausschließlich über DJ-Service-24 abzuwickeln. Bei Zuwiderhandlung fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 2500 €uro an. | |
§13 |
Sollte der Event seitens der Veranstalter abgesagt werden erhält der AN 80 % der in den DJ-AGBs festgelegten Sätze. Der Differenzbetrag erhält DJ-Service-24 als Aufwandspauschale. | |
§14 |
Sollte durch höhere Gewalt, durch Unachtsamkeit oder vorsätzliches Handeln des AN eine Person, Mobiliar, Autos oder ein Gebäude/Teil zu Schaden kommen haftet alleine der AN für entstandene Schäden! |
§15 |
Sollte der AN nicht auf dem vermittelten Event erscheinen, hat er keinen Anspruch auf die Gage und trägt alle anfallenden Kosten die durch sein Nichterscheinen entstehen. Zuzüglich fällt eine Ausfallpauschale in Höhe von 10% des Auftrages an. | |
§16 |
Nebenabreden wurden keine getroffen. Dieser Vertrag behält seine Gültigkeit, bis er schriftlich gekündigt wird. | |
§17 | Gerichtstand dieses Vertrages ist Augsburg | |