Bookingvertrag, AGB's:
Stand: Januar 2012
§1 | Anreisespesen: | |
Die Anreisespesen werden bei Unseren DJ´s, zusätzlich zur Gage mit 0,50 € brutto pro gefahrenem Kilometer verrechnet.Der Abreisepunkt des DJ´s ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf maps.google.de immer der schnellsten Rute! |
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§2 | Nächtigungsspesen: | |
Befindet sich der Veranstaltungsort über 250 km von Wohnort des DJ´s entfernt, stellt der Veranstalter dem Künstler ein Einbettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung. |
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§3 | Catering: | |
Der DJ erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt. |
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§4 | Technische Anforderungen: | |
Der Equipment Platzbedarf ist zwischen 5 und 10 m². Bitte stellen Sie auf jeden Fall 1 Tisch 1,50m - 2m Breite, ca 0,80 m Tiefe, 3 Stühle oder alternativ 1 Bierbank + 1 Biertisch miteiner ausreichend großen Tischdecke bereit. |
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§5 | Licht- und Tonanlage: | |
Wir garantieren für ein qualitativ hochwertiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Anlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den auf unserer Webseite dargestellten Fotos auf unserer Webseite abweichen. |
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§6 | Angebot: | |
Die erstellten Angebote verlieren nach 3 Monaten ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden. |
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§7 | Unverbindliche Reservierung: | |
Eine unverbindliche Reservierung eines DJs kann kostenfrei für 7 Tage ohne Gewähr erfolgen und kann schriftlich oder telefonisch um jeweils 7 Tage verlängert werden! |
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§8 | Zahlungskonditionen: | |
Die Gage ist laut Angebot incl. der gesetzlichen MwSt. Zahlbar in BAR im Laufe der Veranstaltung und nach Rechnungslegung durch den Künstler. Nach schriftlicher Vereinbarung ist auch eine Überweisung der Gage auf unser Konto: Name: Markus Schuh, Kontonummer: 200834471, BLZ: 72050101, Bank: Kreissparkasse Augsburg, Verwendungszweck: Familien- Firmenname / Art der Veranstaltung / Veranstaltungsdatum In jedem Fall werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 12 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt. |
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§9 | Stornierungen seitens des Veranstalters: | |
bis 4 Wochen vor dem Event 30% der Auftragssumme bis 2 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme bis 1 Woche vor dem Event 75% der Auftragssumme weniger als 7 Tage 90% der Auftragssumme |
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§10 | Stornierungen seitens des Künstlers: | |
Sollte ein DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich www.dj-service-24.de , einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Kurzfristige DJ wechsel sind möglich, werden aber individuell vorher mit Ihnen abgesprochen! |
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§11 | Dauer des Auftritts: | |
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Bookingvertrag vereinbart. Die Auftritts-Dauer des DJ´s beginnt wenn nicht anders besprochen mit dem laufen der Musik und endet wie in der "Verbindlichen-Buchung" vereinbart. In der Auftritts-Dauer ist der Auf- und Abbau nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftritts Dauer. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftritts-Dauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere vorgezogene angefangene halbe Auftritts-Stunde wird mit zusätzlichen 15 €uro verrechnet. Maximal sind jedoch nur 3 Verlängerungsstunden pro Booking möglich. |
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§12 | Sonstige Bestimmungen: | |
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Als Gerichtsstand gilt Augsburg ,so wie geltendes deutsches Recht. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. Eventuell anfallende Kautionen (Wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich! |
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